Jules

Jung, lesbisch und am Pfingstwochenende noch nichts vor? Wir laden ein zu einem LFT in Berlin, das lesbisch, feministisch, profitfrei und vom Teilen bestimmt ist. Wir wollen gemeinsam einen diskriminierungsfreien Raum gestalten, der für alle Lesben in ihrer Vielfalt offen ist. Wir laden alle Jules, als Einzelne oder als Jugendgruppen, herzlich ein, teilzunehmen und mitzumachen! Um eine Veranstaltung zu schaffen, auf der auch junge Frauen ihren Platz finden können, brauchen wir euch alle: Teilnehmerinnen, Kreative, Vor- und Mitdenkerinnen, Diskussionsfreudige und alle anderen. Ihr seid wichtig!

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich einige Jules eine andere Diskussions- und Konflikt- und Diskussionskultur auf dem LFT wünschen. Wir versuchen dem Rechnung zu tragen, damit sich keine mit ihren Erfahrungen alleine gelassen fühlt und sich möglichst Viele auf der Veranstaltung wohl und aufgehoben fühlen können. Im Tagesprogramm wird es daher eine Veranstaltung geben, in der wir uns konstruktiv mit unseren Differenzen und unseren Vorstellungen davon, was für ein LFT wir gerne erleben möchten, auseinandersetzen werden. Letztlich können wir es aber nur zusammen schaffen!

Wir würden uns freuen, wenn in jedem Aspekt unseres LFTs auch ein kleines bisschen Jules steckt. Deswegen laden wir euch ein zu kommen und mitzumachen! Seid dabei, lernt andere Junglesben aus Berlin und ganz Deutschland kennen und gebt dem LFT 2014 euer Gesicht. Ihr habt noch Fragen oder wollt einfach nur eure Ideen mit uns teilen? Schreibt uns doch einfach eine E-Mail an jules-lft2014@web.de

Ihr seid noch keine 18 und wollt trotzdem zum LFT kommen? Wir freuen uns!

Folgendes ist zu tun:

-       Lies dir bitte unten stehende Informationen gut durch.
-       Suche dir eine vertrauensvolle Aufsichtsperson, die dich zum LFT begleitet.
-       Lass von deinen Personensorgeberechtigten, in der Regel die Eltern mit Sorgerecht, die unten verlinkten Formulare ausfüllen.
-       Komm zum LFT.

Das LFT ist eine öffentliche Veranstaltung. Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, für ihre Kinder (unter 18) zu sorgen und treffen letztlich auch die Entscheidung über Anreise, Teilnahme und den weiteren Aufenthalt auf dem LFT. Darüber hinaus gelten die Beschränkungen für die Abgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und Tabakwaren, die das Jugendschutzgesetz vorsieht. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Jugendliche nach Hause geschickt werden.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das LFT nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine Person, die im Auftrag der Eltern oder Personensorgeberechtigten für den Zeitraum des LFTs Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Diese Person muss volljährig sein, sollte sich verantwortungsvoll verhalten und muss darüber hinaus in der Lage sein, den Erziehungsauftrag auch wahrzunehmen, d.h. nüchtern. Bringt bitte zum LFT sowohl eine Teilnahmeerlaubnis eurer Personensorgeberechtigten als auch das ausgefüllte Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht sowie eine Kopie des Personalausweises der Personensorgeberechtigten mit. Die Formulare findet ihr weiter unten zum Download.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren benötigen für die Teilnahme ebenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Personensorgeberechtigten. Unbegleitete Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen das LFT um 24 Uhr verlassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mit Einverständniserklärung eurer Eltern in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person auch darüber hinaus auf der Veranstaltung zu bleiben. Lasst dazu bitte neben der Teilnahmeerlaubnis auch das Formular zur Übertragung der Personenfürsorge von euren Personensorgeberechtigten ausfüllen. Vergesst bitte auch die Ausweiskopie nicht J

Damit steht einem schönen LFT für alle hoffentlich nichts mehr im Wege! Falls ihr noch Fragen habt, könnt ihr euch natürlich gerne jederzeit an die AG Jules der Orga Berlin wenden.

Zum Download:
Teilnahmeerlaubnis.Minderjährige
Übertragung der Personenfürsorge.Minderjährige